Bedeutung von Syndika | Babel Free
/[ˈzʏndika]/Definitionen
Juristin, die als Rechtsanwältin zugelassen ist, aber überwiegend oder nur für ein Unternehmen, eine Bank, einen Verband oder Ähnliches im Rahmen eines Dienstvertrages tätig wird
Beispiele
“„Es kommt hinzu, dass auch die Bezeichnung „Rechtsanwältin und Syndikusrechtsanwältin“ nicht eindeutig darauf hinweist, dass die Unterzeichnende nur in ihrer Funktion als Rechtsanwältin und nicht als Syndika tätig sein wollte.“”
“„Dort trete ich dann als Arbeitgebervertreterin, als Syndika, auf und nicht als Rechtsanwältin, weshalb ich dort auch keine Robe trage.“”
GER-Stufe
B1
Mittelstufe
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz B1 — Stufe mittelstufe.
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz B1 — Stufe mittelstufe.