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Bedeutung von Staatsakt | Babel Free

Substantiv CEFR B2
/[ˈʃtaːt͡sˌʔakt]/

Definitionen

  1. von der Regierung eines Landes angeordnete, besondere Zeremonie der Ehrung
  2. Rechtshandlung, die ein Staat als juristische Person durchführt

Beispiele

“„Bundespräsident Joachim Gauck hat zum Gedenken an den verstorbenen früheren Außenminister Hans-Dietrich Genscher einen Staatsakt angeordnet.“”
“„So kam das Requiem im Dom zu St. Stephan einem inoffiziellen Staatsakt gleich.“”
“„Erforderlich ist, wie schon oben erwähnt, eine ausdrückliche Anerkennung durch einen Staatsakt, und zwar in erster Linie, da es sich bei der Schaffung öffentlich-rechtlicher Korporationen um Rechtssätze handelt, durch Gesetz.“”
“„Der russische Kaiser hat durch einen Staatsakt in Kissingen alle seine Ansprüche auf den Gottorp'schen Antheil in Holstein an den Großherzog von Oldenburg abgetreten.“ (1864)”
“„Der militärische Einsatz der Luftwaffe eines Staates ist jedenfalls hoheitlicher Staatsakt.“”

GER-Stufe

B2
Obere Mittelstufe
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz B2 — Stufe obere mittelstufe.

Siehe auch

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