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Bedeutung von Rechtssprache | Babel Free

Substantiv CEFR C1
/[ˈʁɛçt͡sˌʃpʁaːxə]/

Definitionen

Fachsprache derjenigen, die beruflich/von Amts wegen mit der Rechtspflege befasst sind

Beispiele

“Rechtssprache „soll hier als Oberbegriff für die beiden zentralen Kategorien Sprache der rechtlichen Normen (Gesetze, Verordnungen, Kommentare etc.) und Verwaltungssprache (Umsetzung der Gesetze) verwendet werden.“”
“„Unstrittig sei, so Herr Hoberg, dass die Rechts- und Verwaltungssprache für viele Menschen unverständlich sei.“”
“„So sind ‚Ding‘ und ‚Sache‘ Fachwörter der Rechtssprache gewesen: ‚Ding‘ bedeutete die Gerichtsversammlung, ‚Sache‘ die gerichtliche Untersuchung.“”
“„Die heutige Form unserer Rechtssprache ist eine relativ junge Erscheinung der Neuzeit.“”

GER-Stufe

C1
Fortgeschritten
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.

Siehe auch

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