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Rechtssprache

Substantiv CEFR C1
[ˈʁɛçt͡sˌʃpʁaːxə]

Definitionen

Fachsprache derjenigen, die beruflich/von Amts wegen mit der Rechtspflege befasst sind

Äquivalente

Portuguêsjuridiquês
Italianogiuridichese

Beispiele

“Rechtssprache „soll hier als Oberbegriff für die beiden zentralen Kategorien Sprache der rechtlichen Normen⟳ (Gesetze, Verordnungen, Kommentare etc.) und Verwaltungssprache (Umsetzung der Gesetze) verwendet werden⟳.“”
“„Unstrittig sei, so Herr Hoberg, dass die Rechts- und Verwaltungssprache für viele Menschen unverständlich sei.“”
“„So sind ‚Ding‘ und ‚Sache‘ Fachwörter der Rechtssprache gewesen⟳: ‚Ding‘ bedeutete die Gerichtsversammlung, ‚Sache‘ die gerichtliche Untersuchung.“”
“„Die heutige Form unserer Rechtssprache ist eine relativ junge Erscheinung der Neuzeit.“”

GER-Stufe

C1
Fortgeschritten
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.
See all C1 Deutsch words →

Siehe auch

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