Bedeutung von Rechtspersönlichkeit | Babel Free
[ˈʁɛçt͡spɛʁˌzøːnlɪçkaɪ̯t]Definitionen
rechtsfähige Person oder Einheit; Subjekt, das vor dem Gesetz bindende Handlungen ausführen kann; Eigenschaft/Status eines Individuums oder einer Organisation, Rechtsfähigkeit zu besitzen
Äquivalente
English
entity
Beispiele
“„Mit jener Verordnung soll ein einheitlicher rechtlicher Rahmen⟳ geschaffen⟳ werden⟳, innerhalb dessen Genossenschaften und andere Rechtspersönlichkeiten und natürliche Personen aus verschiedenen Mitgliedstaaten in der Lage sein⟳ sollten⟳, die Neuorganisation ihres Geschäftsbetriebs als Genossenschaft gemeinschaftsweit zu planen⟳ und durchzuführen.“”
“„Eine GmbH ist gem. § 13 Abs. 1 GmbHG eine Vereinigung mit eigener Rechtspersönlichkeit, d. h. eine juristische Person. Sie ist selbst Trägerin von Rechten⟳ und Pflichten⟳; sie ist grundbuchfähig, besitzfähig, parteifähig (§ 50 ZPO), prozessfähig (§ 51 ZPO), insolvenzfähig (§§ 11 Abs. 1, 19 Abs. 1 InsO) und deliktsfähig, d. h. sie haftet für unerlaubte Handlungen ihrer Organe.“”
“Durch die Anerkennung der Rechtspersönlichkeit eines Vereins erlangt dieser die volle Rechtsfähigkeit.”
“Der Verein wurde als Rechtspersönlichkeit anerkannt.”
GER-Stufe
C2
Kompetente Sprachverwendung
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C2 — Stufe kompetente sprachverwendung.
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C2 — Stufe kompetente sprachverwendung.
Siehe auch
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