Bedeutung von PartG | Babel Free
[…]Definitionen
Beispiele
“Laut § 2 PartG sind Parteien: „[…] Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluß nehmen⟳ und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken⟳ wollen⟳, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten⟳ in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten⟳.“”
GER-Stufe
B1
Mittelstufe
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz B1 — Stufe mittelstufe.
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz B1 — Stufe mittelstufe.
Siehe auch
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