Bedeutung von Liberierung | Babel Free
[liːbeˈʁiːʁʊŋ]Definitionen
Einzahlung der Einlage, der gezeichneten Gesellschaftsanteile; Erfüllung der Einlageverpflichtung aus der Aktienzeichnung
Beispiele
“„Hierfür wird vorausgesetzt, dass der Aktionär der Gesellschaft bekannt ist, weshalb Inhaberaktien stets voll liberiert werden müssen bzw. eine teilweise Liberierung nur bei Namenaktien möglich ist (vgl. Art. 683 Abs. 1 OR).“”
GER-Stufe
C1
Fortgeschritten
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.
Siehe auch
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