Bedeutung von Großhändlerin | Babel Free
[ˈɡʁoːsˌhɛntləʁɪn]Definitionen
Frau oder Firma, die Großhandel betreibt, also Waren von Produzenten bezieht und weitervertreibt, zum Beispiel an Einzelhändler
Beispiele
“„Die Beklagte, die b. AG, vertreibt als Großhändlerin flexible und elastische Bodenbeläge.“”
“„Auftraggeber sind die HaGe mit ihren Töchtern sowie die Beteiligungsgesellschaft und Großhändlerin BSL Betriebsmittel Service Logistik GmbH & Co. KG.“”
“„Sie war Geschäftspartnerin einer Großhändlerin der Informations- und Kommunikationstechnologie mit Sitz in Deutschland.“”
“„Die Beklagte als Großhändlerin setze ihre strukturpolitischen Ziele auf dem Einzelhandelsmarkt auf Kosten der nicht begünstigten kleinen Abnehmer durch.“”
“„Die Beklagte geht zunächst ausführlich auf die Stellung der Klägerin und die Gründe ihres Ausscheidens als Großhändlerin erster Hand ein und schreitet dann zur Widerlegung der Ausführungen der Klägerin, wobei sie sich im wesentlichen auf Erwägungen stützt, die an die besondere Lage der Klägerin anknüpfen.“”
GER-Stufe
C1
Fortgeschritten
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.
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