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Bedeutung von Finanzverwaltung | Babel Free

Substantiv CEFR C2
/[fiˈnant͡sfɛɐ̯ˌvaltʊŋ]/

Definitionen

Behörde beziehungsweise Gesamtheit der Behörden, die für die Festsetzung und Erhebung von Steuern zuständig ist/sind

Beispiele

“„Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist ein eingetretener Währungsverlust grundsätzlich im Jahr der Entstehung bei der Ermittlung der ausländischen Einkünfte zu berücksichtigen.“”
“„Die Finanzverwaltung ist an die gesetzgeberische Entscheidung gebunden, die Beurteilung der Erhaltungswürdigkeit den entsprechenden Landesbehörden zu übertragen.“”
“„Auf Seiten der Finanzverwaltungen wird sich mithin reichlich Spielraum für Interpretationsmöglichkeiten ergeben.“”

GER-Stufe

C2
Kompetente Sprachverwendung
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C2 — Stufe kompetente sprachverwendung.

Siehe auch

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