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Bedeutung von Arbeitslosenversicherung | Babel Free

Substantiv feminin CEFR C2
[ˈaʁbaɪ̯t͡sloːzn̩fɛɐ̯ˌzɪçəʁʊŋ]

Definitionen

  1. gesetzliche oder private Versicherung gegen die Folgen von Arbeitslosigkeit, im deutschen Sprachraum bei Arbeitnehmern als Pflichtversicherung ausgestaltet
  2. Träger der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung (staatliche Einrichtung) oder privates Versicherungsunternehmen

Äquivalente

Beispiele

“Als Angestellte muss Franka Beiträge in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung einzahlen.”
“Schon viele Politiker haben versprochen, die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu senken.”
“Olaf hat eine private Arbeitslosenversicherung abgeschlossen.”
“Die Arbeitslosenversicherung überwies Marina ein Jahr lang 900 Euro monatlich, danach erhielt sie nur noch Hartz IV.”

GER-Stufe

C2
Kompetente Sprachverwendung
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C2 — Stufe kompetente sprachverwendung.
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Siehe auch

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