Bedeutung von Refaktie | Babel Free
/[ʁeˈfakt͡si̯ə]/Definitionen
- Vergütung für fehlerhafte oder beschädigte Ware einer Lieferung durch Gewichts- oder Preisabzug
- Nachlass von Frachtkosten durch Rückvergütung
Beispiele
“§ 380 HGB (2): "… ob und wie viel als Gutgewicht zu Gunsten des Käufers zu berechnen ist oder als Vergütung für schadhafte oder unbrauchbare Teile (Refaktie) gefordert werden kann, bestimmt sich nach dem Vertrag oder dem Handelsgebrauch des Ortes, an welchem der Verkäufer zu erfüllen hat."”
“Die Refaktie ist im engeren Sinne ein geheimes Zugeständnis, durch das einem oder mehreren Absendern Preisermäßigung gegenüber den Tarifen zugestanden wird. Dies gilt für das Bahnwesen.”
GER-Stufe
B2
Obere Mittelstufe
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz B2 — Stufe obere mittelstufe.
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz B2 — Stufe obere mittelstufe.