Bedeutung von Rechtsbeugung | Babel Free
[ˈʁɛçt͡sˌbɔɪ̯ɡʊŋ]Definitionen
in § 339 StGB geregelte Straftat, die in der vorsätzlichen Nicht- oder Falschanwendung des geltenden Rechts durch einen Amtsträger (meistens Richter) besteht, wobei der Amtsträger einen elementaren Verstoß gegen die Rechtspflege begehen und sich in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernen muss
Beispiele
“„Der pensionierte Richter wird vom Landgericht Rostock vom Vorwurf der Rechtsbeugung freigesprochen.“”
GER-Stufe
C1
Fortgeschritten
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.
Siehe auch
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