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Bedeutung von Rechtsbeziehung | Babel Free

Substantiv CEFR C2
/[ˈʁɛçt͡sbəˌt͡siːʊŋ]/

Definitionen

(rechtlich geregelte) Beziehung mindestens zweier Rechtssubjekte zueinander oder die Beziehung eines Rechtssubjekts zu einem Rechtsobjekt

Äquivalente

Beispiele

“„Die Rechtsbeziehung zwischen Käufer und Verkäufer endet mit der ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflichten aus dem Vertrag, wie etwa der Herausgabe der Ware und der Zahlung des Geldbetrages.“”

GER-Stufe

C2
Kompetente Sprachverwendung
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C2 — Stufe kompetente sprachverwendung.

Siehe auch

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