Bedeutung von Lokalverbot | Babel Free
/[loˈkaːlfɛɐ̯ˌboːt]/Definitionen
von Wirt/Wirtin ausgesprochenes Verbot gegen jemanden, das Lokal nochmals zu betreten
Beispiele
“„Daraufhin sprach Herr Mentz Herrn Kloßen überraschend ein Lokalverbot auf Lebenszeit aus, was Herr Kloßen mit wegwerfenden Handbewegungen und gurgelnden Lauten quittierte.“”
GER-Stufe
C1
Fortgeschritten
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.