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Bedeutung von Landesrecht | Babel Free

Substantiv CEFR C1
/[ˈlandəsˌʁɛçt]/

Definitionen

  1. festgelegte Ordnung, die vom Parlament, der Regierung oder einer sonstigen Behörde eines (deutschen oder österreichischen) Bundeslandes erlassen wurde und für dieses Bundesland gilt
  2. festgelegte Ordnung, die vom Parlament, der Regierung oder einer sonstigen Behörde der Schweizerischen Eidgenossenschaft erlassen wurde und für die gesamte Schweiz gilt

Beispiele

“„Nach baden-württembergischen Landesrecht kann es beispielsweise genügen, wenn ein Arzt die Fixierung anordnet.“”
“„Landesrecht“ gemäß der Systematischen Rechtssammlung der Schweizer Regierung, im Gegensatz zum internationalen Recht.”

GER-Stufe

C1
Fortgeschritten
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.

Siehe auch

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