Bedeutung von Kontratabularersitzung | Babel Free
/[kɔntʁatabuˈlaːɐ̯ʔɛɐ̯ˌzɪt͡sʊŋ]/Definitionen
Erwerb des Eigentums an einem Grundstück durch denjenigen, der das Grundstück 30 Jahre in Eigenbesitz gehabt hat, unter der Voraussetzung, dass entweder niemand oder ein Nichteigentümer im Grundbuch eingetragen ist oder der eingetragene Eigentümer verstorben oder verschollen ist und seit 30 Jahren keine Eintragung im Grundbuch vorgenommen wurde, die dessen Zustimmung bedurft hätte, so dass ein Ausschließungsbeschluss erwirkt werden kann und der Besitzer sich das Grundstück anzueignen berechtigt ist (§ 927 BGB, §§ 442–445 FamFG)
Beispiele
“„Die Kontratabularersitzung ist an enge Voraussetzungen geknüpft, die sich in den Fällen des § 927 Abs. 1 S. 1 und Abs. 1 S. 3 unterscheiden.“”
GER-Stufe
C2
Kompetente Sprachverwendung
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C2 — Stufe kompetente sprachverwendung.
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