Bedeutung von kondizieren | Babel Free
[kɔndiˈt͡siːʁən]Definitionen
etwas ohne Rechtsgrund Erlangtes von dessen Empfänger herausverlangen (im deutschen Zivilrecht nach den §§ 812 ff. BGB)
Beispiele
“Hat der bisherige Leistungsaustausch einen Rechtsgrund gehabt, so gibt es nichts zu kondizieren.”
“Nachdem der Kaufvertrag wirksam angefochten war, kondizierte Herr Müller seine Leistung, die in der Verschaffung von Eigentum und Besitz an der Kaufsache bestanden hatte, beim Käufer.”
“„Infolge der Unwirksamkeit des Darlehensvertrags könne die Klägerin die bezahlten Darlehensraten kondizieren.“”
GER-Stufe
C1
Fortgeschritten
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.
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