Bedeutung von Juniorpartnerin | Babel Free
/[ˈjuːni̯oːɐ̯ˌpaʁtnəʁɪn]/Definitionen
weibliche Person (oder weibliches Rechtssubjekt, zum Beispiel eine Partei), die jünger und/oder weniger einflussreich als ihr geschäftlicher Partner ist
Beispiele
“Sie würde viel arbeiten müssen, wenn sie eines Tages Juniorpartnerin in dieser Kanzlei würde werden wollen.”
“Als Juniorpartnerin stellte die Partei nur wenige Stadträte.”
GER-Stufe
C2
Kompetente Sprachverwendung
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C2 — Stufe kompetente sprachverwendung.
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C2 — Stufe kompetente sprachverwendung.