Bedeutung von Arbeitsverwaltung | Babel Free
[ˈaʁbaɪ̯t͡sfɛɐ̯ˌvaltʊŋ]Definitionen
gesamte Tätigkeit des Staates in der Ordnung der Arbeit; staatliche Institution, die alle Rechte/Pflichten/Maßnahmen zum Thema Erwerbsarbeit regelt/umsetzt
Beispiele
“„Ausländische Arbeitnehmer bedürfen in Deutschland einer Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung von der Arbeitsverwaltung (Bundesagentur für Arbeit), die Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist.“”
“„Mit dem am 01.07.1969 vom Parlament verabschiedeten Arbeitsförderungsgesetz (AFG) wurde der Gesetzesauftrag der Arbeitsverwaltung neu definiert.“”
“„Außerhalb des öffentlichen Dienstes wird das Kindergeld von den Familienkassen der Arbeitsverwaltung ausgezahlt.“”
GER-Stufe
C2
Kompetente Sprachverwendung
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C2 — Stufe kompetente sprachverwendung.
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C2 — Stufe kompetente sprachverwendung.
Siehe auch
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