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Bedeutung von Verwaltungsrecht | Babel Free

Substantiv CEFR C2
/[fɛɐ̯ˈvaltʊŋsˌʁɛçt]/

Definitionen

  1. Gesamtheit rechtlicher Regelungen, die unter anderem „die Beziehungen zwischen einem Staat und seinen Bürgern, aber auch die Funktionsweise der verschiedenen Verwaltungsinstitutionen“ betreffen
  2. Recht einer Person, Organisation oder dergleichen, etwas zu verwalten
    rare

Äquivalente

Beispiele

“„Kaum ein anderes Rechtsgebiet des besonderen Verwaltungsrechts hat sich in den zurückliegenden Jahren so dynamisch entwickelt wie der Bereich des Beamtenrechts.“”
“„Die öffentliche Ordnung ist der Dauerbrenner im Verwaltungsrecht – aktuell gegen Bestrebungen im Rechtsextremismus, Islamismus und Linksextremismus.“”
“„Kathi Gassner lehrt Verwaltungsrecht an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung.“”

GER-Stufe

C2
Kompetente Sprachverwendung
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C2 — Stufe kompetente sprachverwendung.

Siehe auch

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