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Rubrum

Substantiv CEFR B1
[ˈʁuːbʁʊm]

Definitionen

  1. kurze Inhaltsangabe in Form einer Aufschrift oder einer an den Anfang eines Schriftstücks gestellten Bezeichnung der Sache
  2. Urteilskopf, dessen Inhalt sich je nach Gerichtsbarkeit nach § 313 I Nr. 1, 2 ZPO, § 117 II Nr. 1, 2 VwGO, § 105 II Nr. 1, 2 FGO, § 136 I Nr. 1, 2, 3 SGG oder § 275 StPO richtet

Äquivalente

EnglishCaption

Beispiele

“Dem Dokument ist ein Rubrum mit allen wichtigen Angaben⟳ vorangestellt.”
“Im Rubrum finden⟳ Sie die Bezeichnung des Gerichts, nach der Sie suchen⟳.”
“Bitte geben⟳ Sie Herrn Rechtsanwalt xy im Rubrum als Prozessbevollmächtigten an.”

GER-Stufe

B1
Mittelstufe
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz B1 — Stufe mittelstufe.
See all B1 Deutsch words →

Siehe auch

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