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Bedeutung von Rubrum | Babel Free

Substantiv CEFR B1
/[ˈʁuːbʁʊm]/

Definitionen

  1. kurze Inhaltsangabe in Form einer Aufschrift oder einer an den Anfang eines Schriftstücks gestellten Bezeichnung der Sache
  2. Urteilskopf, dessen Inhalt sich je nach Gerichtsbarkeit nach § 313 I Nr. 1, 2 ZPO, § 117 II Nr. 1, 2 VwGO, § 105 II Nr. 1, 2 FGO, § 136 I Nr. 1, 2, 3 SGG oder § 275 StPO richtet

Äquivalente

English Caption

Beispiele

“Dem Dokument ist ein Rubrum mit allen wichtigen Angaben vorangestellt.”
“Im Rubrum finden Sie die Bezeichnung des Gerichts, nach der Sie suchen.”
“Bitte geben Sie Herrn Rechtsanwalt xy im Rubrum als Prozessbevollmächtigten an.”

GER-Stufe

B1
Mittelstufe
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz B1 — Stufe mittelstufe.

Siehe auch

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