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Bedeutung von Rabattgesetz | Babel Free

Substantiv CEFR C1
/[ʁaˈbatɡəˌzɛt͡s]/

Definitionen

Gesetz, das die Gewährung von Preisnachlässen auf Waren oder Dienstleistungen regelt

Beispiele

“„Das Rabattgesetz war ein deutsches Gesetz auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts. Es galt vom 1. Januar 1934 bis zum 25. Juli 2001.“”
“„Verdi will sich daher bei der Regierung für schärfere Rabattgesetze stark machen.“”
“„Insgesamt sind die Rabattgesetze in Belgien weniger streng als in Deutschland, ihre Kontrolle auf Einhaltung ist eher lax.“”

GER-Stufe

C1
Fortgeschritten
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.

Siehe auch

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