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Bedeutung von Namensrecht | Babel Free

Substantiv CEFR C1
/[ˈnaːmənsˌʁɛçt]/

Definitionen

  1. die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die die Personennamen betreffen
  2. alleiniges Recht an einem bestimmten Namen

Beispiele

“„Wir waren kaum ein paar Wochen in Deutschland, als unsere Eltern zur Behörde gingen, um unsere Existenz an das deutsche Namensrecht anzupassen.“”
“„Es ist im deutschen Namensrecht nicht erlaubt, Familiennamen als Vornamen zu benutzen.“”
“„Das Namensrecht am Stadion erwarb für viel Geld Carsten Maschmeyers umstrittener Strukturvertrieb AWD.“”

GER-Stufe

C1
Fortgeschritten
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.

Siehe auch

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