Bedeutung von Grundherr | Babel Free
[ˈɡʁʊnthɛʁ]Definitionen
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Grundbesitzer mit weitreichenden Verwaltungs- und Gerichts-, und Polizeifunktionen historical
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Person, die Grundbesitz hat colloquial
Beispiele
“„Für die Sicherung des wirtschaftlichen Erfolges hatten⟳ die Grundherren auch zu sorgen⟳, indem sie ihren Bauern ertragreiches Saatgut, bestes Zugvieh und die erforderlichen Gerätschaften zur Verfügung stellten⟳.“”
“„Doch vom August letzten⟳ Jahres an mußte der arabische Grundherr zusehen⟳, wie auf seinem Boden eine israelische Siedlung entstand.“”
GER-Stufe
B2
Obere Mittelstufe
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz B2 — Stufe obere mittelstufe.
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz B2 — Stufe obere mittelstufe.
Siehe auch
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