Bedeutung von Grundherr | Babel Free
[ˈɡʁʊnthɛʁ]Definitionen
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Grundbesitzer mit weitreichenden Verwaltungs- und Gerichts-, und Polizeifunktionen historical
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Person, die Grundbesitz hat colloquial
Beispiele
“„Für die Sicherung des wirtschaftlichen Erfolges hatten die Grundherren auch zu sorgen, indem sie ihren Bauern ertragreiches Saatgut, bestes Zugvieh und die erforderlichen Gerätschaften zur Verfügung stellten.“”
“„Doch vom August letzten Jahres an mußte der arabische Grundherr zusehen, wie auf seinem Boden eine israelische Siedlung entstand.“”
GER-Stufe
B2
Obere Mittelstufe
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz B2 — Stufe obere mittelstufe.
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz B2 — Stufe obere mittelstufe.
Siehe auch
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