Bedeutung von Gegenzeugin | Babel Free
/[ˈɡeːɡn̩ˌt͡sɔɪ̯ɡɪn]/Definitionen
- weibliche Person, die vor Gericht (als Zeugin) etwas anderes aussagt, als eine Person zuvor in ihrer Aussage behauptet hat
- weibliche Person, die vor Gericht (als Zeugin) auftritt und von der Gegenseite/Verteidigung benannt wurde
Beispiele
“Man hatte sie als Gegenzeugin geladen, um die Behauptungen der Nachbarin zu widerlegen.”
“Einen Gegenzeugen oder eine Gegenzeugin wollte die Verteidigung nicht benennen.”
GER-Stufe
C1
Fortgeschritten
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.