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Bedeutung von Gegenzeugin | Babel Free

Substantiv CEFR C1
/[ˈɡeːɡn̩ˌt͡sɔɪ̯ɡɪn]/

Definitionen

  1. weibliche Person, die vor Gericht (als Zeugin) etwas anderes aussagt, als eine Person zuvor in ihrer Aussage behauptet hat
  2. weibliche Person, die vor Gericht (als Zeugin) auftritt und von der Gegenseite/Verteidigung benannt wurde

Beispiele

“Man hatte sie als Gegenzeugin geladen, um die Behauptungen der Nachbarin zu widerlegen.”
“Einen Gegenzeugen oder eine Gegenzeugin wollte die Verteidigung nicht benennen.”

GER-Stufe

C1
Fortgeschritten
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.

Siehe auch

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