Fideikommiss
Definitionen
in Deutschland 1938 abgeschafftes Rechtsinstitut, das durch Stiftungsakt ein von der Erbmasse abgesondertes Vermögen schafft, das unveräußerlich und unteilbar ist und einer bestimmten Erbfolge unterliegt
Äquivalente
5 weitere Sprachen
Beispiele
“Obwohl das Rechtsinstitut heute kaum mehr bekannt ist, bestehen⟳ an einigen⟳ Oberlandesgerichten und am Bundesgerichtshof noch Senate für Fideikommiss.”
GER-Stufe
C1
Fortgeschritten
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.
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