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Bedeutung von Einliegerin | Babel Free

Substantiv CEFR C1
[ˈaɪ̯nˌliːɡəʁɪn]

Definitionen

  1. ursprünglich weibliche Person, die an einem Ort übernachtet und verweilt, Mieterin
  2. weibliche Person, die eine Einliegerwohnung gemietet hat

Beispiele

“Früher musste eine Einliegerin auch auf dem Hof oder bei dem Gewerbe des Eigentümers der Unterkunft mitarbeiten, wenn dies von ihr verlangt wurde.”
“Die Einliegerin darf auch den Garten mitbenutzen.”

GER-Stufe

C1
Fortgeschritten
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.
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Siehe auch

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