Bedeutung von Eigenjustiz | Babel Free
[ˈaɪ̯ɡn̩jʊsˌtiːt͡s]Definitionen
gesetzlich nicht zulässige Vergeltung für erlittenes Unrecht, die ein Betroffener selbst verübt
Beispiele
“Sie sollten⟳ nicht ohne rechtliche Beratung und Absicherung zur Eigenjustiz greifen⟳ und eine Überwachungskamera einfach abbauen⟳.”
GER-Stufe
C1
Fortgeschritten
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.
Siehe auch
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