Bedeutung von Bezugsrecht | Babel Free
/[bəˈt͡suːksˌʁɛçt]/Definitionen
Recht eines Aktionärs, bei einer Kapitalerhöhung eine bestimmte Menge an zusätzlichen Aktien zu einem festgelegten Ausgabekurs zu erwerben
Beispiele
“„Altaktionäre der RBI haben ein Bezugsrecht für neue Aktien im Verhältnis 2:1 bekommen, das heißt für zwei alte Aktien gibt es eine neue.“”
GER-Stufe
C1
Fortgeschritten
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.