Bedeutung von Bezugsrecht | Babel Free
[bəˈt͡suːksˌʁɛçt]Definitionen
Recht eines Aktionärs, bei einer Kapitalerhöhung eine bestimmte Menge an zusätzlichen Aktien zu einem festgelegten Ausgabekurs zu erwerben
Beispiele
“„Altaktionäre der RBI haben⟳ ein Bezugsrecht für neue Aktien im Verhältnis 2:1 bekommen⟳, das heißt für zwei alte Aktien gibt es eine neue.“”
GER-Stufe
C1
Fortgeschritten
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.
Siehe auch
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