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Bedeutung von Behördenpost | Babel Free

Substantiv CEFR C1
/[bəˈhøːɐ̯dn̩ˌpɔst]/

Definitionen

  1. Beförderung der Post von Behörden in der ehemaligen Sowjetischen Besatzungszone und danach der DDR
  2. Beförderung der Post von Behörden zwischen West-Berlin und der Bundesrepublik Deutschland
  3. allgemein: Post von und an Behörden

Beispiele

“„In der DDR wurde unter »Behördenpost« eine besonders gesicherte und schnellere Beförderungsart für Sendungen staatlicher Dienststellen verstanden, die von 1948 bis zu ihrer Ablösung durch den Zentralen Kurierdienst 1955 Bestand hatte.“”
“„Eine weitere Variante der Behördenpost soll im Folgenden behandelt werden: Die Post zwischen Bundes- und Landesbehörden im Verkehr von West-Berlin in die Bundesrepublik Deutschland vor der Zeit der deutschen Wiedervereinigung.“”
“„Als übergeordneter Begriff bezeichnet »Behördenpost« alle Sendungen kommunaler oder staatlicher Dienststellen mit postalischen Sonderrechten.“”

GER-Stufe

C1
Fortgeschritten
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.

Siehe auch

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