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Bedeutung von Auslandsvertretung | Babel Free

Substantiv CEFR C2
[ˈaʊ̯slant͡sfɛɐ̯ˌtʁeːtʊŋ]

Definitionen

  1. dauerhaft eingerichtete offizielle (diplomatische) Vertretung eines Staates bei einer fremden Macht im Ausland beziehungsweise bei einer internationalen Organisation
  2. repräsentative Einrichtung oder Geschäftsstelle (einer Organisation, Institution oder eines Unternehmens) im Ausland

Äquivalente

GER-Stufe

C2
Kompetente Sprachverwendung
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C2 — Stufe kompetente sprachverwendung.
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Siehe auch

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