Bedeutung von Außenwirkung | Babel Free
[ˈaʊ̯sn̩ˌvɪʁkʊŋ]Definitionen
- Wahrnehmung eines Vereins, einer Organisation oder Ähnliches durch die Öffentlichkeit
- von einer Stelle der öffentlichen Verwaltung mittels der ihr zu Gebote stehenden Handlungsformen (etwa Verwaltungsakte) vorgenommene Beeinflussung des Rechtskreises eines Rechtssubjekts, welches außerhalb der Verwaltung steht
Beispiele
“„Die Diskussionsabende wurden⟳ eingestellt, und die Münchner USPD entwickelte ebenfalls keine nennenswerte Außenwirkung mehr.“”
“„Ihre Lieben⟳ waren⟳ beschäftigt mit den letzten⟳ Vorbereitungen, sodass das Starlet von Trikala seine Gefühle und Gedanken sortieren⟳ konnte.“”
“Nach langen⟳ Beratungen über eine Anpassung der Maßnahmen zum Infektionsschutz entschied man sich im Rathaus, noch am selben Tag Außenwirkung in Gestalt einer ab dem Folgetag geltenden Allgemeinverfügung herzustellen⟳.”
“Solange ein Verwaltungsakt noch nicht bekanntgegeben⟳ wurde, entfaltet er keine Außenwirkung.”
GER-Stufe
C1
Fortgeschritten
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.
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