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Bedeutung von Alteigentümer | Babel Free

Substantiv CEFR C1
/[ˈaltʔaɪ̯ɡn̩ˌtyːmɐ]/

Definitionen

  1. früherer Eigentümer
  2. jemand, der einmal Eigentümer war, enteignet wurde und immer noch den Anspruch auf sein Eigentum erhebt oder zumindest erheben könnte

Beispiele

“Wir haben das Haus erst letztes Jahr gekauft; das Gerümpel im Keller stammt noch vom Alteigentümer.”
“„Und die polnischen Medien bestärken die Furcht vor den Alteigentümern.“”

GER-Stufe

C1
Fortgeschritten
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.

Siehe auch

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