Bedeutung von Alteigentümer | Babel Free
/[ˈaltʔaɪ̯ɡn̩ˌtyːmɐ]/Definitionen
- früherer Eigentümer
- jemand, der einmal Eigentümer war, enteignet wurde und immer noch den Anspruch auf sein Eigentum erhebt oder zumindest erheben könnte
Beispiele
“Wir haben das Haus erst letztes Jahr gekauft; das Gerümpel im Keller stammt noch vom Alteigentümer.”
“„Und die polnischen Medien bestärken die Furcht vor den Alteigentümern.“”
GER-Stufe
C1
Fortgeschritten
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.