Bedeutung von Akkusationsverfahren | Babel Free
[akuzaˈt͡si̯oːnsfɛɐ̯ˌfaːʁən]Definitionen
gerichtliches Verfahren, bei dem ein Privatmann Anklage erhebt und mit seinem Eigentum haftet
Beispiele
“„Das Akkusationsverfahren erfoderte einen⟳ Ankläger.“”
“„Das ältere Prinzip des Akkusationsverfahrens bedeutet, dass ein privater Ankläger Klage erhebt (sonst findet kein Prozess statt) und mit Leib und Vermögen haftet.“”
GER-Stufe
C2
Kompetente Sprachverwendung
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C2 — Stufe kompetente sprachverwendung.
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C2 — Stufe kompetente sprachverwendung.
Siehe auch
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