Bedeutung von Akkusationsverfahren | Babel Free
[akuzaˈt͡si̯oːnsfɛɐ̯ˌfaːʁən]Definitionen
gerichtliches Verfahren, bei dem ein Privatmann Anklage erhebt und mit seinem Eigentum haftet
Beispiele
“„Das Akkusationsverfahren erfoderte einen Ankläger.“”
“„Das ältere Prinzip des Akkusationsverfahrens bedeutet, dass ein privater Ankläger Klage erhebt (sonst findet kein Prozess statt) und mit Leib und Vermögen haftet.“”
GER-Stufe
C2
Kompetente Sprachverwendung
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C2 — Stufe kompetente sprachverwendung.
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C2 — Stufe kompetente sprachverwendung.
Siehe auch
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