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Bedeutung von Stromsteuer | Babel Free

Substantiv CEFR C1
/[ˈʃtʁoːmˌʃtɔɪ̯ɐ]/

Definitionen

Abgabe an den Staat, die den Stromverbraucher trifft

Beispiele

“„Elektrischer Strom (Strom) der Position 2716 der Kombinierten Nomenklatur unterliegt im Steuergebiet der Stromsteuer.“”
“„Im Rahmen des Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform wurde die Stromsteuer am 1. April 1999 in Deutschland eingeführt.“”
“„Die Ökosteuer besteht aus zwei Steuern: der Stromsteuer und einem Aufschlag zur Energiesteuer.“”
“„Der Gesetzgeber verlangt seit dem 1. Januar 2013 von Unternehmen des produzierenden Gewerbes in Zukunft Gegenleistungen zum Erhalt der Entlastungen von der Stromsteuer (Spitzenausgleich nach §10 StromStG).“”

GER-Stufe

C1
Fortgeschritten
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.

Siehe auch

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