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Bedeutung von Strafbefehl | Babel Free

Substantiv CEFR C1
/[ˈʃtʁaːfbəˌfeːl]/

Definitionen

bei nicht erfolgtem oder nicht rechtzeitigem Einspruch dem rechtskräftigen Urteil gleichstehende richterliche Entscheidung über die Rechtsfolgen eines Vergehens (§§ 407 ff. StPO)

Beispiele

“„Nach dem Einspruch übernimmt der Strafbefehl die Funktion des Eröffnungsbeschlusses“.”
“„Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst einen Strafbefehl wegen falscher eidesstattlicher Erklärung in zwei Fällen beantragt.“”

GER-Stufe

C1
Fortgeschritten
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.

Siehe auch

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