Bedeutung von Privatperson | Babel Free
pʁiˈvaːtpɛʁˌzoːnBeispiele
“„Der Anwalt ist der vertragliche oder gesetzliche Vertreter von Privatpersonen, dem Staat oder Behörden oder Gerichten.“”
“„Was ihm in der Kathedrale zugestoßen war, hatte schon für eine Privatperson genug Peinliches; wie beschämend nun erst für ihn als Amtsperson, sich diese Blöße gegeben zu haben.“”
“„Die ›Annonce‹ Bonn ist regional; in ihr können Privatpersonen kostenlos inserieren.“”
GER-Stufe
C1
Fortgeschritten
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.
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