Bedeutung von Notenwart | Babel Free
/[ˈnoːtn̩ˌvaʁt]/Definitionen
Person, die bei einer Band, einem Chor oder dergleichen für die Beschaffung und Aufbewahrung von Notenblättern zuständig ist
Beispiele
“Vor Beginn der Probe verteilt der Notenwart die Notenblätter, und nach der Probe sammelt er sie wieder ein.”
GER-Stufe
B2
Obere Mittelstufe
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz B2 — Stufe obere mittelstufe.
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz B2 — Stufe obere mittelstufe.