Bedeutung von Marktrecht | Babel Free
/[ˈmaʁktˌʁɛçt]/Definitionen
- Gesamtheit der rechtlichen Vorschriften, die das Veranstalten besonderer Märkte (Wochenmärkte, Jahrmärkte und so weiter) betreffen
-
Erlaubnis/Privileg, Märkte abhalten zu dürfen historical
Beispiele
“„Zur Regierungszeit Ludwigs des Frommen wurde auch zum ersten Mal die königliche Münzhoheit durchbrochen, indem Bistümer und Abteien das Münzrecht oftmals zusammen mit Zoll- und Marktrecht erhielten.“”
GER-Stufe
B2
Obere Mittelstufe
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz B2 — Stufe obere mittelstufe.
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz B2 — Stufe obere mittelstufe.