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Bedeutung von Marktrecht | Babel Free

Substantiv CEFR B2
[ˈmaʁktˌʁɛçt]

Definitionen

  1. Gesamtheit der rechtlichen Vorschriften, die das Veranstalten besonderer Märkte (Wochenmärkte, Jahrmärkte und so weiter) betreffen
  2. Erlaubnis/Privileg, Märkte abhalten zu dürfen
    historical

Beispiele

“„Zur Regierungszeit Ludwigs des Frommen wurde auch zum ersten Mal die königliche Münzhoheit durchbrochen, indem Bistümer und Abteien das Münzrecht oftmals zusammen mit Zoll- und Marktrecht erhielten.“”

GER-Stufe

B2
Obere Mittelstufe
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz B2 — Stufe obere mittelstufe.
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Siehe auch

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