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Bedeutung von Generalkonsulat | Babel Free

Substantiv CEFR C2
/[ɡenəˈʁaːlkɔnzuˌlaːt]/

Definitionen

  1. konsularische Auslandsvertretung eines souveränen Staates, die eigenständig (unabhängig von der Konsularabteilung der Botschaft) organisiert ist
  2. Gebäude, in dem sich [1] befindet

Äquivalente

Beispiele

“„Weit weg von Washington taumelte ein junger Mann auf das amerikanische Generalkonsulat in Hamburg zu wie ein sturmzerzauster Seevogel.“”

GER-Stufe

C2
Kompetente Sprachverwendung
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C2 — Stufe kompetente sprachverwendung.

Siehe auch

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