Bedeutung von Eignerin | Babel Free
/[ˈaɪ̯ɡnəʁɪn]/Definitionen
- weibliche Person, die Eigentümerin von etwas ist
- weibliche Person, die ein Schiff – oder mehrere – besitzt
Beispiele
“Marianne ist Eignerin einer Baufirma.”
“„Zwischen den vergoldeten Stücken taucht plötzlich das Weiß eines Gesichtes auf, die Eignerin, bleich wie eine Trauernde.“”
“Julia fühlt sich wohl als Eignerin einer Yacht.”
GER-Stufe
B2
Obere Mittelstufe
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz B2 — Stufe obere mittelstufe.
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz B2 — Stufe obere mittelstufe.