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Bedeutung von Eignerin | Babel Free

Substantiv CEFR B2
/[ˈaɪ̯ɡnəʁɪn]/

Definitionen

  1. weibliche Person, die Eigentümerin von etwas ist
  2. weibliche Person, die ein Schiff – oder mehrere – besitzt

Beispiele

“Marianne ist Eignerin einer Baufirma.”
“„Zwischen den vergoldeten Stücken taucht plötzlich das Weiß eines Gesichtes auf, die Eignerin, bleich wie eine Trauernde.“”
“Julia fühlt sich wohl als Eignerin einer Yacht.”

GER-Stufe

B2
Obere Mittelstufe
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz B2 — Stufe obere mittelstufe.

Siehe auch

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