Bedeutung von Anwaltszwang | Babel Free
/[ˈanvalt͡sˌt͡svaŋ]/Definitionen
Notwendigkeit, sich als Partei in einem Gerichtsverfahren durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen, so dass nur der Rechtsanwalt postulationsfähig ist und nur er wirksam Prozesshandlungen vornehmen kann; im deutschen Recht etwa in § 78 I ZPO für Zivilsachen oder in § 114 I FamFG in Familiensachen
Beispiele
“„Für die Beibehaltung des Anwaltszwangs spricht nicht zuletzt, dass er der Anwaltschaft eine gewisse finanzielle Grundlage verschafft.“”
GER-Stufe
C1
Fortgeschritten
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.