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Bedeutung von Anwaltszwang | Babel Free

Substantiv CEFR C1
/[ˈanvalt͡sˌt͡svaŋ]/

Definitionen

Notwendigkeit, sich als Partei in einem Gerichtsverfahren durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen, so dass nur der Rechtsanwalt postulationsfähig ist und nur er wirksam Prozesshandlungen vornehmen kann; im deutschen Recht etwa in § 78 I ZPO für Zivilsachen oder in § 114 I FamFG in Familiensachen

Beispiele

“„Für die Beibehaltung des Anwaltszwangs spricht nicht zuletzt, dass er der Anwaltschaft eine gewisse finanzielle Grundlage verschafft.“”

GER-Stufe

C1
Fortgeschritten
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.

Siehe auch

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