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Bedeutung von Antragsgegnerin | Babel Free

Substantiv CEFR C2
/[ˈantʁaːksˌɡeːɡnəʁɪn]/

Definitionen

  1. weibliche Person, gegen die ein bei Gericht eingereichter Antrag gerichtet ist
  2. weibliche Person, die sich (beispielsweise bei einer Abstimmung in einer Versammlung) gegen einen gestellten Antrag positioniert oder dagegen stimmt
    rare

GER-Stufe

C2
Kompetente Sprachverwendung
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C2 — Stufe kompetente sprachverwendung.

Siehe auch

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