Bedeutung von Anspruchsberühmer | Babel Free
[ˈʔanʃpʁʊχsbəˌryːmɐ]Beispiele
“Die Haftung nach § 97a Abs. 4 S. 1 UrhG ist strenger als die soeben besprochene Haftung nach §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB. Derjenige, der den anderen unwirksam oder unberechtigt abmahnt, haftet grundsätzlich für die Kosten⟳ des Gegners. Nur bei einer unberechtigten (nicht bei einer unwirksamen) Abmahnung kann sich der Abmahnende exkulpieren⟳, wenn er nachweist, dass zum Zeitpunkt der Abmahnung deren fehlende Berechtigung für ihn nicht erkennbar war. Anders als im Vertragsrecht muss also der Anspruchsberühmer nachweisen⟳, dass er sorgfältig gehandelt hat.”
GER-Stufe
C2
Kompetente Sprachverwendung
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C2 — Stufe kompetente sprachverwendung.
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C2 — Stufe kompetente sprachverwendung.
Siehe auch
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