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Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz

Substantiv CEFR C2
[tɛʁoˈʁɪsmʊsbəkɛmp͡fʊŋsʔɛɐ̯ɡɛnt͡sʊŋsɡəˌzɛt͡s]

Definitionen

Das 2006 vom Deutschen Bundestag beschlossene Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz ergänzt das Terrorismusbekämpfungsgesetz von 2002, indem bestimmte Befugnisse der Sicherheitsbehörden auf weitere fünf Jahre befristet beibehalten und zum Teil erweitert werden.

Germany

Beispiele

Wenn die Norm schon "Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz" heißt, was soll man dann von ihr halten?”
Das nun ebenfalls bevorstehende „Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz“ ist in Teilen bedenklich.”

GER-Stufe

C2
Kompetente Sprachverwendung
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C2 — Stufe kompetente sprachverwendung.
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Siehe auch

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