Bedeutung von Sprachenrecht | Babel Free
/[ˈʃpʁaːxn̩ˌʁɛçt]/Definitionen
- dasjenige Recht, das die Verwendung von Sprachen, vor allem im Umgang mit Behörden und Gerichten, regelt
- Recht, bei Ämtern und Gerichten die eigene Sprache zu verwenden
Beispiele
“„Zehn Prozent der Deutschen, die in überwiegend tschechischen oder slowakischen Orten lebten, hatten allerdings kein Sprachenrecht.“”
GER-Stufe
C1
Fortgeschritten
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.