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Bedeutung von Sprachenrecht | Babel Free

Substantiv CEFR C1
/[ˈʃpʁaːxn̩ˌʁɛçt]/

Definitionen

  1. dasjenige Recht, das die Verwendung von Sprachen, vor allem im Umgang mit Behörden und Gerichten, regelt
  2. Recht, bei Ämtern und Gerichten die eigene Sprache zu verwenden

Beispiele

“„Zehn Prozent der Deutschen, die in überwiegend tschechischen oder slowakischen Orten lebten, hatten allerdings kein Sprachenrecht.“”

GER-Stufe

C1
Fortgeschritten
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.

Siehe auch

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