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Bedeutung von Landesherrin | Babel Free

Substantiv CEFR C1
[ˈlandəsˌhɛʁɪn]

Definitionen

Regentin eines Landes

Äquivalente

Beispiele

“„Das erstmals 1248 genannte ‚castrum‘ (= Burg) am Kahlenberg, das von den babenbergischen Herzoginnen Theodora († 1246) und Gertrud (Landesherrin 1246-1251), der Mutter beziehungsweise Nichte des 1246 gefallenen letzten Babenbergers Friedrich II. des Streitbaren, bewohnt wurde und 1253 beziehungsweise 1258 im Besitz Ottokars II. Přemysl nachweisbar ist, wird von Karl Lechner mit der erwähnten Anlage im Kahlenbergerdorf, von V. O. Ludwig bereits mit der Burg auf dem Leopoldsberg identifiziert; erhaltene Architekturstücke wurden in die Mitte des 13. Jahrhunderts datiert.“”

GER-Stufe

C1
Fortgeschritten
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.
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Siehe auch

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