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Bedeutung von Kinderzulage | Babel Free

Substantiv CEFR C1
/[ˈkɪndɐˌt͡suːlaːɡə]/

Definitionen

eine von der Rentenversicherung (oder anderen Sozialversicherungen) gewährte Zulage für Personen, die ein oder mehrere Kinder haben

Beispiele

“Die Kinderzulage in der Rentenversicherung beträgt für die ersten beiden Kinder je 90 DM, für jedes weitere Kind 120 DM jährlich.”

GER-Stufe

C1
Fortgeschritten
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.

Siehe auch

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