Bedeutung von Besitzdiener | Babel Free
/[bəˈzɪt͡sˌdiːnɐ]/Definitionen
Person, die die tatsächliche Gewalt über eine Sache für einen anderen in dessen Haushalt, Erwerbsgeschäft oder in einem ähnlichen weisungsgebundenen Verhältnis ausübt und dabei selbst keine Besitzposition innehat; unmittelbarer Besitzer ist vielmehr der Besitzherr
Beispiele
“Die Haushälterin Erna Mischnik war lediglich Besitzdiener.”
“Die Legaldefinition des Besitzdieners steht in § 855 BGB.”
GER-Stufe
C1
Fortgeschritten
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.