Bedeutung von Bürgin | Babel Free
/[ˈbʏʁɡɪn]/Definitionen
- weibliche Person, die sich bereiterklärt, zusammen mit dem Hauptschuldner für die Rückzahlung einer Schuld zu haften
- weibliche Person, die für die Glaubwürdigkeit einer Person oder Sache einsteht
Beispiele
“Für den Kredit des Ehemannes, verlangte die Bank seine Frau als Bürgin.”
“Frau Hausmann ist uns Bürgin, dass der Kaffeeklatsch ein voller Erfolg wird!”
GER-Stufe
B1
Mittelstufe
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz B1 — Stufe mittelstufe.
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz B1 — Stufe mittelstufe.