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Bedeutung von Polizeibehörde | Babel Free

Substantiv CEFR C2
[poliˈt͡saɪ̯bəˌhøːɐ̯də]

Definitionen

Behörde, die polizeiliche Aufgaben übernimmt; Behörde der Polizei

Beispiele

“„Jede Polizeiabteilung in England und Wales ist einer Polizeibehörde, die aus Stadträten, Richtern und unabhängigen Mitgliedern besteht, rechenschaftspflichtig.“”
“„Nach dem neuen deutschen Reichsseuchengesetz müssen gefährliche Krankheiten unverzüglich der zuständigen Polizeibehörde mitgeteilt werden.“”
“„Die Berliner Polizeibehörde verbietet Wahrsagerei.“”
“„Die niederländische Regierung in Den Haag weist die Polizeibehörden an, den Zustrom deutscher Emigranten einzudämmen.“”

GER-Stufe

C2
Kompetente Sprachverwendung
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C2 — Stufe kompetente sprachverwendung.
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Siehe auch

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